Rechnungsprüfungsamt der Ev. Kirche in Hessen und Nassau

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Aktuelles 17.08.2010

Neue Zuständigkeiten im Bereich Regionalprüfung

Für die Prüfung der Jahresrechnung 2009 wurden zur Wahrung der Objektivität die Zuständigkeiten der Prüferinnen und Prüfer der Regionalverwaltungen neu gegliedert.

Die Neuaufteilung finden Sie hier.

 

Aktuelles 01.06.2010

Finanzkontrolle in der EKD und den Gliedkirchen

Der Bundesrepublik Deutschland gehören 16 Bundesländer an. Deren Gebiete sind nicht identisch mit denen der Ev. Kirchen innerhalb des Bundesgebietes.

Die Grenzen der 23 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entsprechen vielfach den Ländereien von Königen, Herzögen und Fürsten aus napoleonischer Zeit und erinnern an das noch ältere Prinzip: Cuius regio eius religio - wes das Land, des der Glaube.

EKD und Gliedkirchen

Die EKD ist keine Kirche, sondern sie hilft den einzelnen Gliedkirchen bei der Erfüllung ihres Dienstes. So nimmt sie die gesamtkirchlichen Interessen bei der Gesetzgebung des Bundes und bei der europäischen Union wahr. Die Gliedkirchen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts rechtlich weitgehend autonom. Die EKD kann für Bereiche Regelungen erlassen, wenn alle Gliedkirchen oder ein Teil von ihnen damit einverstanden sind. Dies gilt z. B für das Rahmenrecht im Bereich des Haushaltswesens.

Die Abgrenzungen der ev. Kirchen sind gut auf der Internetseite der EKD unter www.ekd.de/kirchen/karten zu sehen.

Kirchensteuer

Die EKD verfügt nicht über eigene Kirchensteuereinnahmen, diese verbleiben bei den einzelnen Gliedkirchen. Innerhalb der Gliedkirchen findet ein zwischenkirchlicher Finanzausgleich statt. Weiterhin wird ein Steuerausgleich für die Fälle durchgeführt, in denen die Arbeitsstelle und der Wohnsitz des Mitglieds in verschiedenen Landeskirchen liegen. Außer im Badischen Teil des Landes Baden Württemberg und in Bayern, die 8 % Kirchensteuer erheben, liegt der Kirchensteuersatz bei 9 % der jeweils gezahlten Lohn- oder Einkommenssteuer.

In einem Teil der evangelischen Kirchen, z. B., in der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, wird die Kirchensteuer zentral erhoben und nach einem Schlüsselsystem an die Kirchengemeinden und Dekanate weiter verteilt. In einem anderen Teil wird die Kirchensteuer auf Ebene der regionalen Kirchenkreise erhoben und von dort eine Umlage zur Finanzierung der landeskirchlichen Verwaltung gezahlt (z. B. im Rheinland oder in Westfalen).

Finanzierung und Prüfung

Die vielfältigen Aufgaben der Kirchen, von der Altenhilfe über die Kindergartenarbeit bis zum Zivildienst, werden durch mehrere einhunderttausend Männer und Frauen im Dienst der Evangelischen Kirchen geleistet. Für die Finanzierung ist die Kirchensteuer die wichtigste Einnahmequelle. Hinzu kommen Spenden, Staatsleistungen, Zuschüsse der öffentlichen Hand und von Versicherungsträgern etc. Die Ev. Kirche ist nicht - wie immer wieder behauptet - ein „Unternehmen“, sondert gliedert sich in tausende selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei allen werden die Einnahmen und Ausgaben in demokratisch legitimierten Gremien auf der Grundlage von Haushalts- oder Wirtschaftsplänen beraten und beschlossen. Die Haushaltspläne sind öffentlich und auch die Jahresrechnungen werden öffentlich ausgelegt. Über die Einhaltung der kirchlichen Etats und die ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel wachen unabhängige Rechnungsprüfungsämter. Für die EKD in Hannover selbst und eine Reihe von Landeskirchen übt das Oberrechnungsamt der EKD diese Kontrollfunktion aus. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um das Vertrauen der Kirchensteuerzahler zu erhalten.

In einigen der größeren Landeskirchen gibt es rechnungshofähnliche unabhängige Rechnungsprüfungsämter oder in Berlin einen kirchlichen Rechnungshof. In diesen Kirchen, in denen die gleichen unabhängigen Strukturen wie bei den staatlichen Rechnungshöfen eingeführt und auch von der Qualität der Mitarbeitenden garantiert werden, beschränkt sich das Prüfungsrecht des Staates und der Kommunen auf die Zuwendungen aus ihrem Bereich und auf deren Verwendung. Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung ist nicht Gegenstand staatlicher und kommunaler Prüfungskompetenzen. Hierzu verweise ich auf ein Gutachten von Prof. Leisner zur staatlichen Rechnungsprüfung kirchlicher Einrichtungen.

Die kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Rechnungsprüfungsämter (www.kirpag.de) zusammengeschlossen. Ähnlich wie in anderen Vereinigungen, z. B. dem IDR oder dem Institut für interne Revision, sollen hier gemeinsame Regeln und Standards festgelegt werden und ein interner Austausch der Prüfungsergebnisse ermöglicht werden. Diese finden neben der öffentlich zugänglichen Internetseite in einem geschützten Bereich der kirpag-Webseite statt. Zahlreiche Prüfungseinrichtungen der Kirchen oder Mitarbeitende oder Leitungen dieser Einrichtungen sind Mitglied in den vorgenannten berufsständigen Vereinigungen und arbeiten in den Arbeitsgemeinschaften der Prüfungseinrichtungen der kommunalen Spitzenverbände mit. Hinzu kommen noch Mitarbeitende der Innenrevision in zahlreichen größeren Einrichtungen oder in den Gehaltsabrechnungsstellen sowie prüfende Fachberatungen in den Bereichen ambulante Krankenpflege und Kindertagesstätten.

Die Jahresabschlüsse großer Einrichtungen, z. B. Altenheime und Krankenhäuser, werden in der Regel von Wirtschaftsprüfern geprüft. Hierbei gibt es aber zusätzlich noch in vielen Fällen ein internes Prüfungsrecht der örtlichen Rechnungsprüfungsämter. Im Bereich der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss der Gesamtkirche öffentlich erhältlich. Hinzu kommen in zahlreichen Landeskirchen noch umfangreiche Geschäftsberichte, die an Kirchensteuerzahlende oder die interessierte Öffentlichkeit abgegeben werden.

Ziele

Ziel der kirchlichen Rechnungsprüfung ist in der Regel die Unterstützung der Leitungsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Finanzverantwortung. Es ist wie in fast allen öffentlichen Prüfungseinrichtungen so geregelt, dass ein direktes Sanktionsrecht durch die Prüfungsbehörde nicht besteht. Wie in allen öffentlichen oder staatlichen Prüfungsinstanzen oder auch in Innenrevisionen von Unternehmen muss die Akzeptanz durch die geprüfte Stelle durch eine gute und sachgerechte hochqualifizierte Arbeit erkämpft werden. Insofern ist die Rechnungsprüfung im Bereich der Ev. Kirchen ein Spiegelbild der übrigen öffentlich rechtlichen Prüfungen.

Darmstadt, 01.06.2010

Günter Muth, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN, www.rpa-ekhn.de

 

 

Aktuelles 01.02.2010

„NÄHER! Sieben Wochen ohne Scheu“

„NÄHER! Sieben Wochen ohne Scheu“ so lautet das diesjährige Motto der Fastenaktion der evangelischen Kirche.

Diesem Motto schließen wir uns gerne an, und laden Sie herzlich ein, mit Ihren Fragen zu uns zu kommen. Bei Bedarf bieten wir auch gerne Schulungen vor Ort an. Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns – ganz ohne Scheu!

bulletAnsprechpartner
 
bulletSchulungsangebote

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören, und wünschen Ihnen eine gesegnete Fastenzeit!

 

Aktuelles 04.01.2010

Jahreslosung

Jesus Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht. Glaubt an Gott und glaubt an mich. (Johannes 14, 1)

 

Aktuelles 30.07.2009

Verwarnungsgeld bei dienstlichen Fahrten

Dies betrifft einen Fall, bei dem ein Verwarnungsgeld für falsches Parken nicht von dem Fahrer/der Fahrerin, sondern vom Halter bezahlt wurde.

Oberkirchenrat Markus Keller von der Kirchenverwaltung der EKHN hat hierzu nachstehende Rechtsauskunft erteilt:

„Grundsätzlich haben Bedienstete im Öffentlichen Recht einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die zur Erfüllung des dienstlichen Auftrages erforderlich sind. Für Dienstfahrten ist das spezialrechtlich in der Reisekostenverordnung geregelt.

Aufwendungen können grundsätzlich jedoch nicht erstattet werden, wenn sie bereits selbst einen Verstoß gegen die Rechtsordnung darstellen (z. B. Bestechungsgeld) oder wenn sie als Folge eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung entstehen und durch ein schuldhaftes, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind. 

Der Fahrerin bzw. dem Fahrer steht daher ein Anspruch auf Erstattung des Verwarnungsgeldes nicht zu, da das Verwarnungsgeld vermeidbar und durch ihn/sie selbst in grob fahrlässiger Weise schuldhaft herbeigeführt wurde. Die Rechtsordnung verlangt bei der Teilnahme im Straßenverkehr die Anwendung größter Sorgfalt durch die Verkehrsteilnehmer. Die Missachtung, z.B. einer Geschwindigkeitsbegrenzung, stellt grundsätzlich eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Ordnungswidrigkeit dar.“

Juli 2009

 

Aktuelles 23.07.2009

Prüfung der Jahresrechnung 2008 im gemeindlichen / regionalen Bereich

Die Kirchensynode hat am 25.4.2009 das Kirchengesetz über die Neufassung des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes (ABl. 2009, S. 223) mit Inkrafttreten am 02. Juni 2009 beschlossen.

Damit tritt auch eine Veränderung in der gemeindlichen Prüfung ein.

Wir werden die einzelnen Rechtsträger in bestimmten Prüfungsintervallen prüfen, so dass in manchen Jahren einige Jahresrechnungen nicht durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft werden.

Wir haben unter "Regionalprüfung" hinterlegt, welche Jahresrechnungen 2008 zur Prüfung vorgesehen sind.

Die Rechtsträger, deren Jahresrechnungen 2008 nicht vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden, erhalten ein erläuterndes Schreiben.

 

Aktuelles 04.06.2009

Neues RPA-Gesetz beschlossen

Die Kirchensynode der EKHN hat in ihrer Frühjahrssynode am 25.04.2009 eine Neufassung des RPA-Gesetzes beschlossen, das im Amtsblatt Nr. 6 vom 1.6.2009 veröffentlicht worden ist. Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung.

 Die wichtigsten Änderungen:

1. Stärkung der Anbindung an die Kirchensynode

2. Prüfungsaufträge nur noch mit Zustimmung oder per Auftrag des Kirchensynodalvorstandes

3. RPA kann Prüfungen beschränken oder Jahresrechnungen (Ausnahme: Gesamtkirche) ungeprüft lassen

4. Damit Verstärkung der Prüfung der Wirtschaftlichkeit möglich.

5. Stärkere Rechte zur Durchsetzung der Prüfung und zur Erlangung von Unterlagen

6. Abschaffung der Prüfungsbescheide zugunsten von Prüfungsberichten oder –bestätigungen.

7. Prüferinnen und Prüfer sollen wegen ihrer hoheitlichen Funktion verbeamtet sein

8. Aufbauorganisation im RPA erfolgt im Einvernehmen mit Kirchensynodalvorstand

9. Kirchenleitung hat neue Rechtsverordnung zu Prüfungsgebühren erlassen. Alte RechtsVO zum RPA-Gesetz erlischt.

10. §§ 88 und 92 der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) sind geändert worden:

- Jahresrechnungen (außer Gesamtkirche) sind nicht mehr an das RPA einzusenden, sondern in der Regionalverwaltung vorzuhalten.

- Nach Abschluß des Prüfungsverfahrens kann Entlastungsverfahren eingeleitet werden.

 
Der neue Gesetzestext ist auf unserer Website unter "Wir über uns/Rechtsquellen" abrufbar.

 

Aktuelles 15.05.2009

Neuberufung der Stellvertretenden Amtsleitung im Rechnungsprüfungsamt

Die Kirchenleitung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau hat – mit Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes - mit Wirkung vom 01. Mai 2009 für die Dauer von 6 Jahren

Frau Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin Susanne Kupfer und

Frau Diplom-Betriebswirtin Sieglinde Schrädt

mit je einem halben Dienstauftrag zu Stellvertretenden Amtsleiterinnen im Rechnungsprüfungsamt berufen.

Beide Mitarbeiterinnen sind als Kirchenverwaltungsrätinnen Beamtinnen auf Lebenszeit im höheren kirchlichen Verwaltungsdienst.

Frau Kupfer leitet gleichzeitig das Prüfungsgebiet III – Grundsatzangelegenheiten, Projekte, Organisations-, Bau- und Personalprüfungen.

Frau Schrädt ist Prüfungsgebietsleiterin (PG II) für den Bereich der Gesamtkirche und Einrichtungen sowie für alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen (einschließlich Diakoniestationen).

Herr Muth als Amtsleiter leitet gleichzeitig das Prüfungsgebiet I (Regionen) mit der Zuständigkeit für Kirchengemeinden, Dekanate, Regionalverwaltungen sowie deren Einrichtungen.

 

Aktuelles 11.02.2009

„Sich entscheiden! - Sieben Wochen ohne Zaudern“

"Sieben Wochen ohne Zaudern", so lautet das Motto der diesjährigen Fastenaktion der evangelischen Kirche.

Diesem Motto schließen wir uns gerne an, und bitten Sie, nicht zu zaudern, wenn Sie Fragen an uns haben oder Schulungsbedarf sehen.

bulletAnsprechpartner
 
bulletSchulungsangebote

In diesem Sinne wünschen wir eine entscheidungsfrohe und gesegnete Fastenzeit!

 

Aktuelles 09.01.2009

Jahreslosung 2009

Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. (Lukas 18,27)

 

Aktuelles 24.10.2008

kirpag

Die Leitungen folgender Prüfungseinrichtungen sind (Stand 01.10.2008) neu besetzt worden: Berlin, Bayern, Westfalen, Baden und EKD.

 

Aktuelles 22.10.2008

Neuer kirpag-Internetauftritt

Der Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft von Rechnungsprüfungseinrichtungen in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist neu gestaltet worden. Unter anderem befinden sich auf www.kirpag.de jetzt Diskussionsforen zu folgenden Themen:

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Rechnungsprüfung allgemein
 

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Personalprüfung
 

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Bauprüfung
 

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Steuern und Abgaben
 

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Fortbildung
 

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kirpag


Desweiteren wurden, um die Nutzung der Internetpräsenz zu erhöhen, drei verschiedene Benutzergruppen eingerichtet:

1. alle Internet-User: Zugriff auf sehr begrenzte Inhalte

2. alle angemeldeten User: zusätzlich Zugang zu Foren und einigen Dokumenten

3. Mitarbeiter der beteiligten Rechnungsprüfungsämter: Zugriff auf alle Inhalte

 

Aktuelles 17.10.2008

Prüfungsbescheid zur Jahresrechnung 2007 der EKHN

Der Prüfungsbescheid zur Jahresrechnung 2007 der EKHN ist fertig gestellt, lag der Kirchenleitung und dem Rechnungsprüfungsausschuss vor und wird der Herbstsynode vorgelegt. Für die Entlastung wesentliche Beanstandungen wurden nicht erhoben.
 

 

Aktuelles 04.09.2008

Es sind noch Plätze frei für das VOB-Seminar am 04.12.2008:

  Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 
 
Nummer WW 8215 (04.12.2008)
 
Termin und Ort

04.12.2008: 09.00 - 17.00 Uhr
 

Inhalt Das Seminar beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Vermittlung wesentlicher Inhalte der VOB und der Erläuterung der am Bau gängigsten Begrifflichkeiten. Es verweist zugleich auf die vertraglichen Hauptpflichten des Architekten und gibt dem Auftraggeber das nötige Grundwissen an die Hand, um am Bau als gleichwertiger Geschäftspartner auftreten zu können.
 
Zielgruppe Pfarrerinnen und Pfarrer, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bauausschussmitglieder der Kirchengemeinden, Kirchenvorstände, DSV, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Sekretariat, alle Berufsgruppen
 
Veranstalter Rechnungsprüfungsamt der EKHN
 
Leitung Rüdiger Roth, Dipl.-Ing. Architekt
 
Tage 1 Tag
 
Kosten 30,00 €
 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Roth per Email Ruediger.Roth@rpa-ekhn.de oder per Telefon-Nr. 06151-363518.

 

Aktuelles 26.05.2008

Einführung einer Prüfungssoftware zur Analyse von Massendaten

Die Anforderungen an die Prüfungsqualität und den Umfang der analytischen Prüfungshandlungen im Rechnungsprüfungsamt der Ev. Kirche in Hessen und Nassau bei der Prüfung von kameralistischen und kaufmännischen Jahresabschlüssen innerhalb der kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen steigen seit Jahren. Gleichzeitig liegen heutzutage immer mehr Informationen zu Jahresabschlüssen in digitaler Form als so genannte Massendaten vor. Um den damit verbundenen Mehraufwand im RPA zu bewältigen, besteht Bedarf an einer Prüfungssoftware, die für die Planung, Analyse, Prüfung und das Reporting geeignet ist. Neben der Stichprobenbetrachtung kommt in der Prüfungspraxis zukünftig der Datenanalyse als Betrachtung der Gesamtheit eine wichtige Bedeutung zu, die erst mit Einsatz einer geeigneten Software möglich ist.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse soll im Rechnungsprüfungsamt zukünftig auf der Basis der digital vorhandenen Jahresabschlussdaten erfolgen. Der Prüfer soll dann mit Hilfe der Software in der Lage sein, bereits von seinem Arbeitsplatz aus mit der Analyse und Auswertung der entsprechenden Rohdaten zu beginnen und anhand des risikoorientierten Prüfungsansatzes eine geeignete Prüfungsstrategie zu entwickeln sowie Wesentlichkeitsgrenzen und Prüfungsschwerpunkte festzulegen. Erst danach und nach Eingang eines prüffähigen Jahresabschlusses erfolgt die Anforderung von prüfungsrelevanten Daten und die eigentliche Prüfung beim Mandanten.

Aus den Ergebnissen der Prüfung folgt dann ebenfalls mit Unterstützung geeigneter Software die Erstellung des Prüfungsberichtes, der in standardisierter Form zum großen Teil vorliegen soll. Das RPA der EKHN testet derzeit in Zusammenarbeit mit den Prüfungseinrichtungen der Landeskirchen in Baden, Sachsen, Berlin, Mecklenburg, Nordelbien, EKKW sowie der Pfalz eine Prüfungssoftware, die derzeit von den 14.000 Betriebsprüfern in der Steuerverwaltung sowie von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingesetzt wird.

Bis Ende des Jahres soll eine Sammlung geeigneter Prüfmakros aus zahlreichen Prüfungsfeldern entstehen, z.B. Jahresabschlussprüfung, Personalwesenprüfung, Bau- und Liegenschaften, Kindertagesstätten etc. .

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: Karin.Quade@rpa-ekhn.de