|
|
|
|
Durch Anklicken können Sie den entsprechenden Gesetzestext abrufen:
Link zur kompletten Rechtssammlung der EKHN
Nähere Informationen zum RPA-Gesetz Die Kirchensynode der EKHN hat in ihrer Frühjahrssynode am 25.04.2009 eine Neufassung des RPA-Gesetzes beschlossen, das im Amtsblatt Nr. 6 vom 1.6.2009 veröffentlicht worden ist. Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung. Die wichtigsten Änderungen: 1. Stärkung der Anbindung an die Kirchensynode 2. Prüfungsaufträge nur noch mit Zustimmung oder per Auftrag des Kirchensynodalvorstandes 3. RPA kann Prüfungen beschränken oder Jahresrechnungen (Ausnahme: Gesamtkirche) ungeprüft lassen 4. Damit Verstärkung der Prüfung der Wirtschaftlichkeit möglich. 5. Stärkere Rechte zur Durchsetzung der Prüfung und zur Erlangung von Unterlagen 6. Abschaffung der Prüfungsbescheide zugunsten von Prüfungsberichten oder –bestätigungen. 7. Prüferinnen und Prüfer sollen wegen ihrer hoheitlichen Funktion verbeamtet sein 8. Aufbauorganisation im RPA erfolgt im Einvernehmen mit Kirchensynodalvorstand 9. Kirchenleitung hat neue Rechtsverordnung zu Prüfungsgebühren erlassen. Alte RechtsVO zum RPA-Gesetz erlischt. 10. §§ 88 und 92 der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) sind geändert worden: - Jahresrechnungen (außer Gesamtkirche) sind nicht mehr an das RPA einzusenden, sondern in der Regionalverwaltung vorzuhalten. - Nach Abschluß des Prüfungsverfahrens kann Entlastungsverfahren eingeleitet werden. |
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
Karin.Quade@rpa-ekhn.de
|